Bei einer GEA schließen sich mehrere Akteure zusammen, die Eigentümer bzw. Mieter innerhalb einer Wohnanlage sind. Der jeweilige Stromerzeuger kann alle Mitglieder über die gemeinsame Hauptleitung der jeweiligen Wohnanlage versorgen. Die Teilnehmer müssen einen Betreiber der GEA bestimmen, der sich vertraglich zum Betrieb der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage verpflichtet. Dieser wird dem Netzbetreiber gemeldet. Teil einer GEA dürfen juristische und natürliche Personen sowie Personengemeinschaften sein. GEAs sind wirtschaftlich sehr attraktiv, da für den Direktstrom innerhalb eines Gebäudes keine Netzentgelte, Abgaben oder Steuern verrechnet werden. Zusätzlich können Förderungen für die Errichtung der Erzeugungsanlagen angesucht werden.
Energiegemeinschaften
Was sind Energiegemeinschaften?
In einer Energiegemeinschaft schließen sich mehrere Personen zusammen, um gemeinsam Energie zu erzeugen und zu nutzen. Inzwischen ist es auch möglich, Energie über Grundstücksgrenzen hinweg zu produzieren, zu speichern, zu verkaufen und zu verbrauchen.
Warum gibt es Energiegemeinschaften?
Energiegemeinschaften sind ein weiterer Meilenstein für die österreichische Energiewirtschaft. Alle Bürger erhalten damit die Gelegenheit, sich zusammenzuschließen, um selbst produzierte Energie gemeinsam zu nutzen und ein proaktiver Teil der Energiewende zu werden. Der Ausbau von erneuerbaren Energieformen verschafft Österreich mehr Unabhängigkeit von globalen Märkten. Die Wertschöpfung bleibt in der Region. Zusätzlich wird die Versorgungssicherheit erhöht und nachhaltig gewährleistet. Energiegemeinschaften tragen maßgeblich dazu bei, das Ziel des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes, die Stromversorgung des Landes bis 2030 auf Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und bis 2040 klimaneutral zu sein, zu erreichen.
Welche Formen von Energiegemeinschaften gibt es?
Bei Energiegemeinschaften wird zwischen gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen (GEA), Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (EEG) und Bürgerenergiegemeinschaften (BEG) unterschieden. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften werden außerdem in lokale und regionale EEGs abgegrenzt. Die Unterschiede werden durch die netztechnische Infrastruktur vorgegeben.
Quelle: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften
In einer EEG schließen sich mehrere unterschiedliche Akteure zusammen, um über Grundstücksgrenzen hinweg gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen, zu nutzen, zu speichern und zu verkaufen. Das muss jedoch in einem räumlichen Nahbereich erfolgen, welcher durch die Netzebenen der Netzbetreiber vorgegeben ist. Was bedeutet Nahbereich? Eine EEG kann nicht über das Netzgebiet eines Netzbetreibers hinaus gegründet werden. Daher unterscheidet man bei EEGs zwischen lokalen (Netzebene 7 und 6) und regionalen EEGs (Netzebenen 7 bis 4). Eine Abfrage des Nahbereiches bietet die Kärnten Netz auf Ihrer Webseite. Eine EEG muss immer zumindest aus zwei Teilnehmern bestehen und als eigene Rechtsperson (Verein, Genossenschaft etc.) tätig sein. Teilnehmer von EEGs können Privatpersonen, Rechtspersonen, Klein- und Mittelunternehmen oder auch Kommunen und lokale Behörden sein. Der Hauptzweck einer EEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Finanzielle Vorteile gibt es durch reduzierte Netzentgelte, den Entfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrages für die Energie, die innerhalb der EEG produziert und verbraucht wird. Zusätzlich gibt es für max. 50 % des in der EEG produzierten und nicht verwendeten Stroms die Förderung durch die Marktprämie.
In einer BEG schließen sich mehrere unterschiedliche Akteure ohne räumliche Grenzen zusammen. Eine Eingrenzung innerhalb eines Netzgebietes gibt es nicht —eine BEG kann somit z. B. auch aus Teilnehmern aus Kärnten und Wien gegründet werden. Sie muss jedoch immer aus mindestens zwei Teilnehmern bestehen und als eigene Rechtsperson (Verein, Genossenschaft etc.) tätig sein. Auch Großunternehmen können Teil einer BEG sein, da juristische Personen in dieser Form von Energiegemeinschaften nicht auf Klein- und Mittelbetriebe (KMU)
beschränkt sind. Ziele einer BEG sind die Erzeugung, der Verbrauch, die Speicherung, der Verkauf und die Aggregierung von Strom. Bei einer BEG ist man nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt. Der Hauptzweck einer BEG darf nicht im finanziellen Gewinn liegen. Finanzielle Vorteile gibt es nur in Form der Marktprämie für max. 50 % des innerhalb der BEG produzierten und nicht verwendeten Stroms.
In 4 Schritten zur Energiegemeinschaft
Projektplanung
Zu Beginn sollten grundsätzliche Fragen geklärt werden, um die optimale und auf die Anforderungen der Teilnehmer ausgerichtete Energiegemeinschaft zu gründen: Zu welchem Zweck soll sie gegründet werden? Wer nimmt an ihr teil? Welche technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen gibt es?
Gründung
Um als Energiegemeinschaft aktiv zu werden, benötigt es eine Rechtsform, wie zum Beispiel einen Verein. Davon ausgenommen sind nur gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen. Innerhalb der Energiegemeinschaft müssen zudem Vereinbarungen entsprechend der gesetzlichen Grundlagen geschlossen werden.
Aktivierung
Nun muss die Energiegemeinschaft am österreichischen Energiemarkt registriert und ein Vertrag mit dem entsprechenden Verteilnetzbetreiber abgeschlossen werden. Alle Teilnehmer der Energiegemeinschaft müssen Zusatzvereinbarungen mit dem Netzbetreiber abschließen und zur Energiegemeinschaft angemeldet werden.
Betrieb
Ist die Energiegemeinschaft aktiv, müssen die Teilnehmer verwaltet und abgerechnet werden. Dazu ist die laufende Kontrolle der Energiedaten wichtig. Hier stehen wir Ihnen gerne als Dienstleister zur Seite — Informieren Sie sich jetzt über unser Angebot zum Betrieb Ihrer Energiegemeinschaft.
Schritt für Schritt zu Ihrer Energiegemeinschaft
In unserer Anleitung erfahren Sie im Detail, woran Sie bei einer Energiegemeinschaft denken müssen - von der Planung bis zum Betrieb.
WAS SIND IHRE VORTEILE?
ÖKOLOGISCHE
VORTEILE
- Beitrag zur Energiewende
- Lokale Erzeugung aus
erneuerbaren Quellen - Lokaler Verbrauch
- Verringerung des
CO2-Fußabdrucks
WIRTSCHAFTLICHE
VORTEILE
- Möglichkeit zur Senkung
der Energiekosten - Reduktion der Netzentgelte
- Vorteile bei Steuern
und Abgaben
SOZIALGEMEINSCHAFT-
LICHE VORTEILE
- Energiegemeinschaften
stärken das Bewusstsein
für eine nachhaltige
Energieversorgung - Private, Gemeinden und
Gewerbebetriebe können
gemeinsam agieren
Häufige Fragen und Antworten
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