Aktuelles der Kelag
ES GIBT VIELE NEUIGKEITEN
Im Jahr 2025 wird unser Tarifangebot um einige Tarife erweitert. Ab 1. März 2025 bieten wir unseren Kunden für Strom und Photovoltaik neue dynamische Tarife an. Mit diesen können Sie aktiv am Energiemarkt teilnehmen und Ihren Strombedarf noch bewusster und im Idealfall kosteneffizienter gestalten. Gewerbekunden und Landwirte profitieren ab 1. April 2025 von einem attraktiven Staffeltarif und Kunden in unseren Vorteilstarifen 2024 dürfen sich über eine Verlängerung der Preisgarantie freuen. Wir haben hier alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.
Was ist neu?
- Tarif „Kelag Strom Pro“ für eine aktive Teilnahme am Energiemarktgeschehen
- Einspeisetarif „Kelag Sonnenwert“ mit Vergütung nach monatlichem Referenzmarktwert inkl. attraktiver Überzahlung bis max. 1.000 kWh
- Strom-Staffeltarif für Gewerbekunden und Landwirte mit erhöhtem Strombedarf
- Verlängerung der Preisgarantie bei Strom-Vorteilstarifen bis 31. Dezember 2025
- Vergünstigter Stromtarif für einkommensschwache Haushalte
Tarif „Kelag Strom Pro“
Sie beschäftigen sich laufend mit den Entwicklungen des Strommarktes und möchten Ihren Stromverbrauch gezielt in kostengünstige Stunden verlagern? Der dynamische Tarif „Kelag Strom Pro“ bietet Ihnen ab 1. März 2025 die Möglichkeit dazu.
Die Preisberechnung orientiert sich an den Stundenpreisen der Strombörse EPEX SPOT AT, zuzüglich einer Abwicklungsgebühr. Voraussetzung für die Abrechnung ist ein installierter und aktiver Smart Meter sowie die Zustimmung zur Übermittlung der Viertelstundenwerte und zur digitalen Kommunikation. Für eine Verbrauchsoptimierung und Risikoeinschätzung finden Sie die Spot-Preiskurve des Folgetages täglich ab 14:00 Uhr in Ihrem Kelag-Kundenportal. Abschließbar ist der Tarif für alle Kunden im Netzgebiet der Kärnten Netz GmbH.
PV-Einspeisetarif „Kelag Sonnenwert“
Mit dem Einspeisetarif „Kelag Sonnenwert“ setzt die Kelag ab 1. März 2025 auf eine neue marktorientierte Vergütungslösung für Besitzer einer Photovoltaik-Anlagengröße bis maximal 50 kWp.
Die Vergütung basiert auf dem durch die E-Control veröffentlichten Referenzmarktwert für Photovoltaik: www.e-control.at/referenzmarktwert. Die Ermittlung des Referenzmarktwertes erfolgt monatlich im Nachhinein und ist an den tatsächlichen Marktgegebenheiten ausgerichtet.
Da die Ertragskraft der Sonne im Jahresverlauf variiert, ist die Vergütung zusätzlich in Zonen, den sogenannten Sonnenwert-Zonen, eingeteilt. Je nach Einspeisemenge profitieren Sie von einer Vergütung, die bis zu 30 % über dem Referenzmarktwert liegt.
Wichtige Information:
Bestehende PV-Einspeiseverträge mit Staffeltarifen, die für Neukunden bereits seit Sommer 2024 nicht mehr verfügbar sind, werden bis Ende Februar 2025 schriftlich unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und somit mit Wirkung zum 31. Mai 2025 beendet. Gleichzeitig erhalten diese Kunden ein Angebot für den neuen marktpreisorientierten Einspeisetarif „Kelag Sonnenwert“.
Gut zu wissen: Für Neu- und Bestandskunden besteht jedoch bis Ende Februar 2025 die Möglichkeit, in das aktuelle Staffelmodell „Kelag Sonnenplus“ zu wechseln.
Strom-Staffeltarif für Gewerbekunden und Landwirte
Sie führen ein Unternehmen oder eine Landwirtschaft mit einem Strombedarf, der über 10.000 kWh im Jahr hinausgeht? Dann gibt es für Sie ab dem 1. April 2025 die ideale Ergänzung zu den bestehenden Strom-Vorteilstarifen. Bis 10.000 kWh zahlen Sie 13,90 Cent/kWh exkl. USt, ab der 10.001 Kilowattstunde reduziert sich der Verbrauchspreis auf 10,90 Cent/kWh exkl. USt.
Ein Abschluss ist für Neu- und Bestandskunden ab dem 1. April 2025 mit einer 12-monatigen Bindung und Preisgarantie bis 31. März 2026 möglich.
Verlängerung der Preisgarantie bei den Strom-Vorteilstarifen 2024
Gehören Sie auch zu der Mehrheit der Kärntner Kunden, die den Tarif „Kelag Strom Vorteil 2024“ oder „Kelag Wärmepumpe Vorteil 2024“ gewählt haben? Dann sind Sie weiterhin auf der sicheren Seite, denn wir verlängern Ihre Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2025.
Vergünstigter Stromtarif für einkommensschwache Haushalte
Ergänzend zur bestehenden Kelag-Sozialsäule führt die Kelag mit 1. April 2025 einen Tarif für einkommensschwache Haushalte ein, welcher vorerst zeitlich bis 31. März 2026 garantiert wird.
Anspruchsberechtigt sind Kunden, die von der Haushaltsabgabe (ehemals GIS-Gebühr) befreit sind. Diese werden durch einen vergünstigten Tarif von 10 Cent/kWh exkl. USt entlastet. Damit setzt die Kelag ein weiteres Zeichen für soziale Verantwortung und unterstützt einkommensschwache Haushalte.
Der Tarif kann ab 1. April 2025 direkt bei der Kelag in Anspruch genommen werden. Als Nachweis dient die Befreiung der Haushaltsabgabe.
Mehr Informationen zu unseren Unterstützungsleistungen finden Sie unter der Kelag-Sozialsäule.
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