Kelag unterstützt den Vorstoß von Gaby Schaunig für rechtliche Klarheit bei der Grundversorgung mit Strom
Auch einer Musterklage der Arbeiterkammer steht die Kelag sehr positiv gegenüber, weil sie maßgeblich dazu beitragen kann, dass in dieser Frage rechtliche Klarheit geschaffen wird.
Die Kelag steht zu ihrer Verantwortung und will niemanden von der Grundversorgung ausschließen, der aufgrund seiner Schutzbedürftigkeit einen Anspruch darauf hat. Ziel der Kelag ist eine sozial treffsichere Grundversorgung, damit sie genau jenen Kundinnen und Kunden zugutekommt, die sie brauchen. Die Kelag versteht die Grundversorgung als solidarischen Schutzschirm für jene Kundinnen und Kunden in Kärnten, die schutzbedürftig im Sinne der EU-Binnenrichtlinie sind. Diese Schutzbedürftigkeit ist treffsicher und einfach über die GIS-Befreiung festzustellen. Das ist auch im Sinne aller Kundinnen und Kunden der Kelag.
Eine rechtliche Klärung ist dringend notwendig, um für alle Betroffenen, die Kundinnen und Kunden genauso wie die Energieunternehmen, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit zu erreichen, unterstreicht die Kelag. Bei der Grundversorgung mit Strom soll niemand zurückgelassen werden und infolge unklarer Regeln Nachteile erleiden, trotzdem muss die Grundversorgung auch sozial treffsicher sein.