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Die Kelag-Sozialsäule

Wir sind für Sie da!

Hilfe, die direkt ankommt

Die Kelag hat für Menschen in einer Notlage eine unbürokratische, treffsichere Sozialsäule in enger Kooperation mit den etablierten Sozialwerken ARGE Sozial Villach, Caritas, Diakonie de La Tour und Volkshilfe Kärnten. Konkret helfen wir in diesen Fällen mit gezielten Maßnahmen im Bereich der Energieberatung, wir unterstützen beim Gerätetausch sowie auch durch finanzielle Überbrückungshilfen bei der Energierechnung.


Ab November 2023 entlasten wir betroffene und anspruchsberechtigte Kärntner-Kundinnen und -Kunden mit Elektroheizung oder Wärmepumpe ergänzend zu unseren bestehenden Maßnahmen mit einem einmaligen und nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 320 Euro.

Der Kelag-Stromheizkostenzuschuss

Der Stromheizkostenzuschuss der Kelag ist eine freiwillige soziale Unterstützungsleistung und richtet sich gezielt an Kundinnen und Kunden, die mit Strom heizen (Elektroheizung oder Wärmepumpe). Der Zuschuss beträgt 320 Euro und wird auf die nächste Strom-Jahresrechnung gutgeschrieben. Der Stromheizkostenzuschuss wird maximal bis zur Höhe der jeweiligen Energiekosten in der Abrechnungsperiode gewährt. Eine Gutschrift darüber hinaus ist nicht möglich.

Ein Ansuchen ist nur einmal pro Abrechnungsperiode möglich. Die Abwicklung erfolgt über die Sozialwerke ARGE Sozial Villach, Caritas, Diakonie de La Tour und Volkshilfe Kärnten.

Dafür müssen die betroffenen Kundinnen und Kunden mit einem der vier Sozialwerke Kontakt aufnehmen, einen Vor-Ort-Termin vereinbaren und gemeinsam mit dem Sozialwerk den Antrag bei der Kelag einreichen.

 

Für das Ansuchen des Kelag-Stromheizkostenzuschuss über einen der vier Sozialwerke benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Meldezettel
  • Einkommensnachweis — Hilfsbedürftig sind Kunden mit einem Einkommen von unter 1.572 Euro (Quelle: Zahlen-Überblick zu Armut und Verteilung in Österreich — statistik.at)
     
    Haushaltstyp Monatswerte*
    1 Personen Haushalt 1.572 Euro
    1 Erwachsene/r + 1 Kind 2.044 Euro
    2 Erwachsene 2.358 Euro
    2 Erwachsene + 2 Kinder 3.301 Euro
    *Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Netto-Beträge
     
  • Kelag-Vertragskontonummer und Anlagennummer - diese sind im Kelag-Kundenportal unter "Verträge" zu finden oder auch auf der Kelag-Rechnung (1.Seite, rechts oben) angedruckt

Unterstützende Sozialwerke

Arge Sozial Villach Logo

Klagenfurterstraße 38, 9500 Villach
Tel: +43 4242 22 216
Mail: arge@arge-sozial-villach.at

Caritas Logo

Sandwirtgasse 2, 9010 Klagenfurt
Tel: +43 463 555 60 — 21000
Mail: sozialberatung@caritas-kaernten.at
 

Logo von Diakonie de La Tour
 

Harbacher Straße 70, 9020 Klagenfurt
Tel: +43 463 32303 333
Mail: sozialberatung@diakonie-delatour.at


Platzgasse 18, 9020 Klagenfurt
Tel: +43 463 32 495
Mail: office@vhktn.at

Häufig gestellte Fragen

Kelag-Kundinnen und -Kunden in Kärnten die sich in einer Notlage befinden und mit Strom heizen (Elektroheizung oder Wärmepumpe).

Kundinnen und Kunden, welche die Voraussetzungen erfüllen, müssen sich an einen der vier Sozialwerke (ARGE Sozial Villach, Caritas, Diakonie de La Tour oder Volkshilfe) wenden und gemeinsam die Anspruchsberechtigung prüfen. Das Sozialwerk reicht in weiterer Folge den Antrag mit den erforderlichen Kundendaten bei der Kelag ein

Die Höhe der Unterstützungsleistung beträgt bis zu 320 Euro. Sie wird bei erfolgreicher positiver Prüfung des Antrags den Kunden bei der nächsten Strom-Jahresabrechnung gutgeschrieben. Der Stromheizkostenzuschuss wird maximal bis zur Höhe der jeweiligen Energiekosten in der Abrechnungsperiode gewährt. Eine Gutschrift darüber hinaus ist nicht möglich.

Der Zuschuss ist ab November 2023 verfügbar. Der Zuschuss wird nach Maßgabe des verfügbaren Budgets gewährt.

Nein, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Unterstützungsleistung. Beim Kelag-Stromheizkostenzuschuss handelt es sich um eine freiwillige Unterstützungsleistung seitens der Kelag.