Braucht man eine Genehmigung für PV-Anlagen in Kärnten?
Das liegt an den verschiedenen Bauverordnungen und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern. Und selbst auf Gemeinde-Ebene können noch einmal spezielle Vorgaben dazukommen.
In diesem Beitrag gehen wir ausschließlich auf die gesetzlichen Regelungen für Photovoltaik-Anlagen in Kärnten ein. Bei Fragen zur rechtlichen Lage in anderen Bundesländern, empfehlen wir Ihnen, sich an die zuständige Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft zu wenden.
GENEHMIGUNG FÜR PHOTOVOLTAIK IN KÄRNTEN
Photovoltaik-Anlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Das bedeutet, dass die Installation einer PV-Anlage bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden muss.Genehmigungen werden, für den Großteil von PV-Anlagen jedoch nicht mehr benötigt, weiß der Kelag-PV-Experte Christian Seidler.
Seit 1. Juni 2021 sind in Kärnten deutliche Erleichterungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen im Rahmen der Kärntner Bauordnung in Kraft getreten.
Dies gilt auch für PV-Anlagen, die als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt werden und eine Größe von 100 m² nicht überschreiten.
Die Änderung der Kärntner Bauordnung stellt eine große Erleichterung für die Nutzung von Sonnenenergie dar.
Kurz und Knapp
PV-Anlagen in Kärnten, die auf Dächern und Fassaden angebracht werden, sind nicht mehr bewilligungspflichtig. Es besteht nur mehr die Mitteilungspflicht an die Gemeinde.
Dasselbe gilt für PV-Anlagen, die als Zubau an Gebäuden montiert werden, solange sie eine Fläche von 100 m² nicht überschreiten.
Baugenehmigungspflichtig sind PV-Anlagen als Zubau zu Gebäuden mit einer Fläche über 100 m² sowie Freiflächenanlagen.
ANMELDUNG FÜR PV-ANLAGEN IN KÄRNTEN
Neben der Meldung an die Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft muss die PV-Anlage auch dem lokalen Netzbetreiber gemeldet werden.Dies gilt ebenso für kleine PV-Anlagen, die etwa auf Balkon oder Terrasse montiert werden, wie das Sonnenkraftwerk der Kelag.
Vor Installation einer PV-Anlage müssen Sie bei Ihrem Netzbetreiber einen Antrag auf Einspeisung stellen.
Was heißt das genau?
Eine PV-Anlage ist Teil des Verteilernetzes. Bevor eingespeist werden kann, muss überprüft werden, ob die entsprechenden Einspeisekapazitäten umsetzbar sind.
Dafür geben Sie im Antrag auf Einspeisung unter anderem an, in welcher Größe die Anlage geplant ist (kWp).
Der Netzbetreiber prüft, ob die gewünschte Einspeisekapazität umsetzbar ist und reserviert diese dann für Sie.
Karl Heinz Knees ist Eigentümer der EET-Knees GmbH und regionaler Fachpartner der Kelag. Er beschreibt, wie die umfangreiche Betreuung genau aussieht:
„Wir melden die Photovoltaik-Anlage beim Netzbetreiber an und kümmern uns um die Baumitteilung bzw. -verhandlung für den Kunden. Wir fungieren auch als Schnittstelle zwischen Kunde und Gemeinde. Dazu kommt jegliche Art der Förderungseinreichung und -abwicklung sowie die Montage der Photovoltaik-Anlage am Dach und die elektrische Anbindung an das Verteilernetz. Zuletzt erfolgt die Fertigstellungsmeldung und natürlich die Einschulung des Kunden“.
Sie interessieren sich für eine eigene Photovoltaik-Anlage?
Die PV-Experten der Kelag unterstützen Sie gerne umfassend bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage – von der Planung über die Förderberatung bis zu Installation.
Fazit
Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage, ob Photovoltaik-Anlagen eine Genehmigung brauchen.
Bundesland, Größe, Leistung und andere Faktoren sind dabei ausschlaggebend. Mitunter kann es sogar auf Gemeinde-Ebene noch einmal speziell Vorgaben geben.
In Kärnten ist eine PV-Anlage auf Dächern und Fassaden, die eine Fläche von 100 m² nicht überschreitet, jedoch nicht mehr bewilligungs-, sondern nur noch meldepflichtig.
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