Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?
Seit dem 7. März 2025 gibt es jedoch eine Neuregelung des Nullsteuersatzes, wodurch die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen vorzeitig am 31. März 2025 endet.
Was gilt seit 7. März 2025?
Gemäß Beschluss im Nationalrat gelten ab 7. März 2025 folgende Bestimmungen zur Umsatzsteuerbefreiung:
- Verträge, die bis 6. März 2025 abgeschlossen wurden:
- Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. Dezember 2025 geliefert und/oder fertig installiert wird (Abnahme durch Anlagenbetreiber:innen).
- Verträge, die ab 7. März 2025 abgeschlossen werden:
- Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. März 2025 geliefert und/oder fertig installiert wird.
- Wird die Anlage nicht bis 31. März 2025 fertiggestellt, fällt der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 % an.
- Ab 1. April 2025 gilt für sämtliche neu abgeschlossenen Verträge zur Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage der Regelsteuersatz (20 % USt.).
*Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes bleiben unverändert bestehen.
Auf Landesebene sind die Förderungen aktuell zwar ausgeschöpft, doch gibt es keinen Grund zur Sorge. Es wurde bereits bekanntgegeben, dass die Förderung fortgeführt wird.
PV-Förderung Kärnten
Zusätzlich zur Umsatzsteuerbefreiung gibt es weitere Förderungen für Photovoltaik-Anlagen gefördert. Diese Förderung gilt für neu installierte Photovoltaik-Anlagen bei Eigenheimen und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten.Auch bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind Förderungen möglich.
ACHTUNG: Derzeit können keine neuen Förderanträge beim Land Kärnten eingereicht werden. Aber keine Sorge: Die Förderung wird fortgeführt.
NEUE GESTAFFELTE FÖRDERSÄTZE AB 2025:
Bis 4 kWp: 380 Euro
4-6 kWp: 280 Euro
6-8 kWp: 180 Euro
8-10 kWp: 120 Euro
Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der förderfähigen Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- (auch Steuererlässe!) oder EU-Förderungen gewährt.
Förderung für Stromspeicher für PV-Anlagen
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen sind Bleispeicher. Die maximale Höhe beträgt für 2025 275 Euro je kWh Nennkapazität.
Alle Informationen zu den Förderungen für Photovoltaik-Anlagen finden Sie immer aktuell und übersichtlich in unserem kostenlosen PV-Förderguide.
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