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Welche Photovoltaik-Förderungen gibt es?

Auch wenn Anfang dieses Jahres so mancher Fördertopf erschöpft ist, gibt es bereits gute Neuigkeiten. Welche PV-Förderungen es in Österreich und speziell in Kärnten gibt, erfahren Sie hier.
Seit Jänner 2024 ist das Fördersystem für Photovoltaik-Anlagen einfacher. So soll der Ausbau von Sonnenstrom schneller gehen. Eine zentrale Erleichterung war der Nullsteuersatz für PV-Anlagen bis 35 Kilowatt peak (kWp).

Seit dem 7. März 2025 gibt es jedoch eine Neuregelung des Nullsteuersatzes, wodurch die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen vorzeitig am 31. März 2025 endet.

Was gilt seit 7. März 2025?

Gemäß Beschluss im Nationalrat gelten ab 7. März 2025 folgende Bestimmungen zur Umsatzsteuerbefreiung:


  • Verträge, die bis 6. März 2025 abgeschlossen wurden:
    • Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. Dezember 2025 geliefert und/oder fertig installiert wird (Abnahme durch Anlagenbetreiber:innen).
  • Verträge, die ab 7. März 2025 abgeschlossen werden:
    • Der Nullsteuersatz* gilt, wenn die Anlage bis 31. März 2025 geliefert und/oder fertig installiert wird.
  • Wird die Anlage nicht bis 31. März 2025 fertiggestellt, fällt der reguläre Umsatzsteuersatz von 20 % an.
  • Ab 1. April 2025 gilt für sämtliche neu abgeschlossenen Verträge zur Lieferung und/oder Installation einer PV-Anlage der Regelsteuersatz (20 % USt.).

*Bisherige Voraussetzungen zur Gewährung des Nullsteuersatzes bleiben unverändert bestehen.


Auf Landesebene sind die Förderungen aktuell zwar ausgeschöpft, doch gibt es keinen Grund zur Sorge. Es wurde bereits bekanntgegeben, dass die Förderung fortgeführt wird.

PV-Förderung Kärnten

Zusätzlich zur Umsatzsteuerbefreiung gibt es weitere Förderungen für Photovoltaik-Anlagen gefördert. Diese Förderung gilt für neu installierte Photovoltaik-Anlagen bei Eigenheimen und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten.

Auch bei Erweiterungen von bestehenden Anlagen sind Förderungen möglich.

ACHTUNG: Derzeit können keine neuen Förderanträge beim Land Kärnten eingereicht werden. Aber keine Sorge: Die Förderung wird fortgeführt.

Wenn Sie Ihre Anlage dieses Jahr gebaut haben, können Sie diese beim nächsten Fördercall 2025 rückwirkend einreichen. Wenn Sie die Anlage im Jahr 2025 bauen werden, gilt das Gleiche. Das Land Kärnten informiert im Sommer 2025 über neue Einreichtermine und Details.

NEUE GESTAFFELTE FÖRDERSÄTZE AB 2025:
Bis 4 kWp: 380 Euro
4-6 kWp: 280 Euro
6-8 kWp: 180 Euro
8-10 kWp: 120 Euro

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Baukostenzuschusses in Höhe von 50 % der förderfähigen Investitionskosten unter Einbeziehung möglicher Landes-, Bundes- (auch Steuererlässe!) oder EU-Förderungen gewährt.

Förderung für Stromspeicher für PV-Anlagen

Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen. Ausgenommen sind Bleispeicher. Die maximale Höhe beträgt für 2025 275 Euro je kWh Nennkapazität.


Alle Informationen zu den Förderungen für Photovoltaik-Anlagen finden Sie immer aktuell und übersichtlich in unserem kostenlosen PV-Förderguide.


Sie interessieren sich für eine eigene PV-Anlage? Dann ist die Kelag der richtige Ansprechpartner für Sie. Unsere Expert:innen begleiten Sie von der Beratung bis zur Umsetzung.

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