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E-Autos und Ladestationen: Alle Förderungen Im Überblick

Prämien für Wärmepumpe und E-Mobilität

Exklusiv für Kelag-Kunden

In Österreich werden attraktive Förderungen für E-Autos und Ladestationen für Privatpersonen, Betriebe und Vereine angeboten. Wir geben Ihnen einen Überblick.
Der Verkehrssektor ist einer der größten Verursacher von Treibhausgasen. Elektromobilität macht es möglich, fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energien (Ökostrom) zu ersetzen. So können wir die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern beenden. Damit trägt E-Mobilität wesentlich zum Klimaschutz und einer verbesserten Luftqualität bei.

In einer gemeinsamen Aktion vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und der Fahrzeugwirtschaft werden daher bundesweite Förderungen weiterhin forciert.

Neben dem Kauf von E-Autos werden auch Ladestationen gefördert. Das E-Auto zu Hause an der eigenen Ladestation zu laden, ist für E-Auto-Besitzer nicht nur sicher und komfortabel, sondern auch kostengünstiger.

FÖRDERUNGEN FÜR PRIVATPERSONEN

Privatpersonen können für den Kauf eines E-Fahrzeugs für den privaten Gebrauch Förderungen beantragen. Dazu zählen E-PKWs, E-Mopeds und E-Leichtfahrzeuge.

Auch der Kauf von E-Ladestationen, genauer von kommunikationsfähigen Wallboxen und Ladestationen, wird gefördert.

Die Förderung für private Ladestationen ist unabhängig vom Kauf eines E-PKW. Sie kann somit als reine E-Ladeinfrastruktur-Förderung in Anspruch genommen werden. Auch ein gemeinsamer Antrag mit der Förderung für ein E-Auto ist möglich.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

  • Der Strom für Fahrzeug und Ladeinfrastruktur muss zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
  • Der Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs (Basismodell) muss unter 60.000 € liegen.
  • Die vollelektrische Reichweite des Fahrzeugs muss mindestens 50 km betragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten. Damit kann sie auch geringer als die Förderpauschalen ausfallen.

Die Förderhöhe von Ladestationen oder intelligenten Ladekabeln ist zudem davon abhängig, ob sie in einem Privathaus bzw. in einem Mehrparteienhaus als Einzel- oder Gemeinschaftsanlage installiert werden.

Was wird gefördert?

Ausgenommen von der Förderung für Elektroautos sind Plug-in-Hybride (PHEV), Range Extender (REX, REEV) mit Dieselantrieb und gebrauchte Fahrzeuge. Fahrzeuge mit Tageszulassungen und Funktionsfahrzeuge von Händlern sind allerdings förderfähig.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Registrierung und Antragstellung sind ausschließlich online unter umweltfoerderung.at möglich.

Achten Sie darauf, dass die Lieferung, Bezahlung und Zulassung des Fahrzeugs bzw. die Lieferung und Installation der Ladeinfrastruktur innerhalb von 36 Wochen nach erfolgreicher Registrierung erfolgen müssen.

In dieser Zeit muss auch der entsprechende Antrag gestellt werden. Anträge können abhängig von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln bis längstens 31. März 2025 eingebracht werden.
E-Mobilität wird in Österreich gut gefördert.

FÖRDERUNGEN FÜR BETRIEBE

Auch Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine können Förderungen für E-Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur bis 31. März 2025 beantragen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Hier ist zu beachten, dass der Antrag für die Förderung erst nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden kann.

Die Rechnung darf dabei nicht älter als neun Monate sein. Die Registrierung sollten Sie demnach erst durchführen, wenn Sie alle für den Antrag benötigten Dokumente innerhalb der vorgegebenen 36-Wochen-Frist vorliegen haben.

Die Registrierung und Antragstellung sind ausschließlich online unter umweltfoerderung.at möglich.

Was wird gefördert?

E-PKWs werden nur für soziale Einrichtungen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Fahrschulen, E-Carsharing sowie E-Taxis zur Personen- oder Güterbeförderung gefördert.

Förderungen für E-Leichtfahrzeuge und E-Zweiräder, E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge sowie E-Ladeinfrastruktur (Ladesäulen und/oder Wallboxen) sind für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen verfügbar.

Der E-Mobilitätsbonusanteil muss als Informationstext auf der Rechnung oder auf dem Leasingvertrag angeführt werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

  • Der Brutto-Listenpreis von PKWs (Basismodell) muss unter 60.000 € liegen.
  • Der Strom für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur muss zu 100 % aus erneuerbaren Energieträgern stammen.
  • Der E-Mobilitätsbonusanteil in Höhe von 1.000 € muss beim Kauf des Fahrzeugs seitens des Fahrzeughandels gewährt und auf der Rechnung mit zugehöriger Erklärung (Informationstext „E-Mobilitätsbonus“) angeführt sein.

Eine Ausnahme bilden Förderungen für größere E-Mobilitätsprojekte wie große E-Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und E-Ladestellenprojekte:

Hier muss der Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung der Fahrzeuge bzw. vor Baubeginn oder anderen Investitionen erfolgen.
Für den Antrag muss unter anderem ein Mobilitäts- und Verkehrskonzept vorliegen.

Laden Sie sich jetzt den kostenlosen Förderguide der Kelag herunter. Darin finden Sie alle Förderungen rund um E-Mobilität samt Förderhöhen und Voraussetzungen auf einen Blick – immer aktuell.

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